Drei Jahre AGG – Eine Zwischenbilanz

Dr. Rainer Nickel (Universität Frankfurt) hat in seinem Beitrag “3 Jahre AGG. Eine Zwischenbilanz” eine Übersicht zur Rechtsentwicklung seit Inkrafttreten des AGG im August 2006 verfasst. Er beleuchtet wichtige Tendenzen der Rechtssprechung deutscher Gerichte, stellt die relevantesten EuGH-Urteile vor, analysiert Entscheidungen in den einzelnen Merkmalsdimensionen und bietet Hinweise auf die Wirkungsweise, Defizite und notwendige Verbesserungen des AGG. Der Beitrag ist auch für Nicht-JuristInnen gut und verständlich zu lesen und als Zusammenfassung geeignet.

online: http://www.migration-boell.de/web/diversity/48_2303.asp

als pdf: http://www.migration-boell.de/pics/Beitrag_Nickel_PDF.pdf

via Themenwebsite “Migration – Integration – Diversity” der Heinrich-Böll-Stiftung

2 replies
  1. L' Ami du Peuple
    L' Ami du Peuple says:

    Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Schwarze Liste “AGG-Archiv” der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Tätigkeit ” wahrscheinlich ” bereits Anfang August 2009 eingestellt.
    Bei den aktiven 6500 speichernden Stellen kann man von einer “Nationalen Datenbank” sprechen und wenn dort auch schon mal von “durch die Lande vagabundieren” Diskriminierungsklägern die Rede war, scheint die BDA sich bei ihrem “Archiv” zumindest sprachlich an historischen
    Vorbildern wie der “Zigeunerkartei” der 1950er Jahre orieniert zu haben.
    Wie groß muss die Datenkrake eigentlich sein, damit sie gesehen wird?

    Es ist nicht vorstellbar, dass die BDA mit der Auflösung ihres “Archives” einem drohenden Verbot der Datenspeicherung zuvorkommen wollte.
    Warum das “Archiv” allerdings trotzdem so still und heimlich geschlossen wurde, wird die Öffentlichkeit voraussichtlich nie erfahren, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Auflösung der Schwarzen Liste BDA im Datenschutzbericht 2009 erwähnt wird (wg. übertriebener Informationspflicht) oder die Medien es sich gar keck herausnehmen würden, nach den Gründen zu fragen (wg. übertriebener Pressefreiheit), wenn sie nicht Gunst und Anzeigenkunden verlieren wollen.
    Es ist ja nicht so, dass niemand spontan verstehen würde, was es für die berufliche Zukunft bedeutet, auf einer Schwarzen Liste der BDA zu stehen.

    Auch die sonst so redseligen Hofprediger gegen das AGG und die üblichen willigen Reaktionäre werden sich brav einen Kommentar verkneifen, weil die Staat und Gesellschaft zunehmend dominierende BDA offensichtlich Stillschweigen geordert hat, um vermutlich die aktuell anstehenden Kampagnen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz
    u. ä. nicht zu gefährden, wenn sich die Aufmerksamkeit vielleicht doch noch auf ihre Datensammlungen im Zusammenhang mit der Krawallkampagne gegen das AGG richten sollte.

    Schade eigentlich, dass Prof. Adomeit diesmal nicht “Gegen den Strich” kommentieren darf, weil er natürlich auch auf Linie zu bleiben hat.
    Da er dem EuGH schon mal deutlich erklären lassen wollte, wer denn der größte Beitragszahler in der EU ist und was “wir” als Gegenleistung dafür erwarten können (jedenfalls keine übertriebene Gewaltenteilung) und dann auch noch ausgerechnet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als neuen “Wohlfahrtsausschuss” phantasierte, obwohl die Leiterin, Frau Dr. Köppen, durchweg mit nichts anderem beschäftigt ist,als fortlaufend zu beweisen, dass sie eben nicht die “Unbestechliche” (Robespierre) ist, sollte man dem Bürger Adomeit jetzt eigentlich nicht mit preußischer Strengeverwehren, die durch demokratische Übertreibungen bedrohte deutsche Schlaf- gegen die welsche Jakobinermütze mit der ihm eigenen Pickelhaubenprosa zu verteidigen.

    Schade auch, dass man jetzt noch nicht erfährt, wie lange die FDP braucht, um ihr Bürgerrechtsmandat niederzulegen, wenn die BDA gerade andere Prioritäten setzt.

    Die Diskriminierungsopfer dürfen allerdings nicht naiv denken, sie könnten zukünftig ohne Schaden für ihre berufliche Zukunft ihr Recht verteidigen, nur weil die “Archive”nicht mehr öffentlich sichtbar sind.

    Wie es in den USA bereits pragmatisch auf den Punkt gebracht wird, es gilt:
    Den Kapitalismus vor den Kapitalisten schützen

  2. Rüdiger Helm
    Rüdiger Helm says:

    Hallo Ihr Guten,

    diese Information ist für juristisch-strategische Vorgehensweisen erneut sehr hilfreich,

    ganz herzlichen Dank für Eure tolle Arbeit,

    Rüdiger Helm, München

Trackbacks & Pingbacks

Leave a Reply

Want to join the discussion?
Feel free to contribute!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *