Fasching in Frankfurt am Main: allerunterste Schublade.

Nicht dass jemand fälschlicherweise auf die Idee käme, krasser öffentlicher Rassismus sei etwa besonders ein Problem Ostdeutschlands:

Hier ein Programm vom Faschingsverein “F.C.G. Die Kameruner 1922 e.V.” aus Frankfurt am Main.

NUR FÜR GANZ STARKE NERVEN.

Ebenso NUR FÜR GANZ STARKE NERVEN das Programm, das sie mit Kindern und Jugendlichen machen.

Quelle: http://www.die-kameruner.de

Ihr/Euer Feedback an:

info_at_die-kameruner.de , Vereinsverantwortliche und uns im cc

Laut Impressum:
1. Vorsitzender : Peter Bauernfeind

1. Schriftführerin : Heidi Metz

Schatzmeisterin : Hannelore Lippert

2. Vorsitzender : Achim Beuttler

2. Schriftführerin : Tanja Eisenbach

Kassierer : Manfred Metz

Archivare :
Peter Eisenbach
Andreas Göbel

Beisitzer :
Andre’ Eisenbach
Michaela Müller
Carlo Bienmüller
Petra Bienmüller

Gardekommandeuse :
Kristin Bauernfeind

Gardekommandeur :
Benjamin Bauernfeind

Sitzungspräsident :
Klaus-Jürgen Eisenbach

Sitzungspräsidentin :
Petra Bienmüller


Verantwortlicher für Bilderalben:
Peter Bauernfeind

Vertretungsberechtigt: Peter Bauernfeind ( info@die-kameruner.de)
Registergericht: Frankfurt am Main  Registernummer: 10787
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Peter Bauernfeind

Vertretungsberechtigt: Heidi Metz ( manfredmetz@freenet.de)
Vertreter: Heidi Metz ( manfredmetz@freenet.de)

25 replies
  1. Nadine Lantzsch
    Nadine Lantzsch says:

    Folgende Mail ging raus:

    “Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin zutiefst erschüttert über die kolonialrassistischen Performances Ihres Karnevalvereins sowie dessen Mitglieder_innen. Ihre Webpräsenzen und Ihre Live-Auftritte offenbaren eklatante Lücken im Allgemeinwissen. Bitte eignen Sie sich schleunigst Fakten und Hintergründe über die deutsche Kolonialgeschichte, Blackface und Minstrel-Shows an. Kontaktieren Sie hierzu antirassistische Vereine/Gruppen oder Antidiskriminierungsverbände in der näheren Umgebung bzw. im Netz. Google sollte Ihnen bei den ersten Schritten behilflich sein.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Schriftwechsel von mir öffentlich geführt wird.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Nadine Lantzsch”

  2. Timson
    Timson says:

    Mal von dem fehlgeleiteten Schwachsinn abgesehen und davon abgesehen, dass Schwarze Karnevalisten offenbar nicht erwünscht sind oder im Vorstellungsvermögen dieser Narrentruppe einfach nicht existieren, ist das Bild mit N.-sitzung und der 88 darunter doch ein Kuriosum an sich. Wenn man darüber lachen kann ist das wohl der einzig unfreiwillige Witz an der Sache.

    Solche “lustigen” Veranstaltungen samt Blackface-Show haben leider Tradition, deswegen spare ich mir inzwischen den Gang dahin.

    Ich bin auf deren Reaktion gespannt.

  3. Stefanie S.
    Stefanie S. says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit großem Bestürzen habe ich Ihren Internetauftitt zur Kenntnis genommen. Leider finden es auch heute noch immer wieder Menschen lustig die kulturelle Identität anderen, besonders Angehöriger benachteiligter Gruppen, zur Faschingszeit zu karikieren und nachzuäffen. Der offene Rassismus, der sich auf Ihrer Internetseite zeigt, übertrifft das was ich bisher gesehen habe jedoch bei Weitem. Ich fordere Sie daher dringend zu Folgendem auf:
    – den Namen “die Kameruner” zu ändern, da der einzige Bezug, den Ihr Verein zu Kamerun anscheinend hat, der ist, dass sich traditioneller Weise über Schwarze Menschen lustig gemacht wird.
    – Das Logo zu ändern, da es eine rassifizierende Karikatur eines Schwarzen Menschen darstellt, die sich an weißen kolonialen und klischeehaften Vorstellungen von “Afrikanern” orientiert. (Kindliche Züge, betont wulstige Lippen, krause Haare, kontrastreich betonte Augen,…)
    – Das N-Wort nie mehr zu gebrauchen. Das Wort ist eine Beleidigung, unabhängig davon, wie es gemeint ist. Und lustig ist es schon gar nicht.
    – Nie wieder – und schon gar nicht mit Kindern – Schwarze Menschen nach Blackface-Manier nachzuäffen. Eine kulturelle Identität ist kein Kostüm! Sie stellen Schwarze Menschen als primitiv, einfältig, wild und unterlegen dar, verfremden, entmenschlichen und entwürdigen sie. Lassen Sie sich von dem zweiten Platz nicht täuschen: Das ist rassistisch und für mich nicht hinnehmbar.

    Dass das alles für Sie vielleicht “nur Spaß” und “nicht so gemeint” ist, ändert nichts daran, dass es zutiefst beleidigend ist und ein gleichberechtigtes Miteinander nachhaltig verhindert – Dank der Wirkung gerade auf Kinder.
    In Deutschland leben über 14 000 KamerunerInnen (Stand 2006, Quelle: http://www.kbk-cameroon.net/44.html). Was glauben Sie, geht in ihnen vor, wenn sie Ihre Homepage zu Gesicht bekommen oder gar Ihre “N****sitzung?” Was lernen die Mitlgieder Ihrer “kleinen Garde” über Schwarze Menschen, Afrika, Kamerun und weiße Vorherrschaft?
    Bitte führen Sie die Tradition der Unterdrückung Schwarzer Menschen in Deutschland nicht weiter fort. Auch nicht “zum Spaß”.

    Hoffnungsvoll,
    Stefanie S.

    p.s: Bitte beachten Sie, dass dieser Schriftwechsel von mir öffentlich geführt wird. Meine vorangegangene Mail sowie Ihre Antwort werde ich zu Zwecken der Dokumentation und Aufklärung veröffentlichen.

  4. Timson
    Timson says:

    Ich war mal so frei in deren Gästebuch zu posten es gab auch promt einen Kommentar vom Admin mit den üblichen Erklärungen. Offenbar sind diese Leute geistig wirklich auf dem Niveau des vorletzten Jahrhunderts und sogar die “Alibischwarzen”, die alles ganz toll finden dürfen nicht fehlen.

    Hier der Post:

    Hallo liebe “Kameruner”,

    mal von der fragwürdigen Bezeichnung eures Vereins abgesehen ist es für mich als Schwarzer Deutscher wirklich erschreckend mit anzusehen wie leichtfüßig ihr mit Wörtern wie N… umgeht. Damit nicht genug findet ihr es auch noch lustig euch als Schwarze, die natürlich allesamt als primitive Wilde dargestellt werden zu verkleiden. Etwas mehr Respekt und Selbstreflexion darf ich doch von einem so “traditionsreichen” Verein wie eurem erwarten oder?. Die Tradition scheint mir dann doch eher in der Aufrechterhaltung eines kolonialistischen Weltbildes zu liegen. Einmal davon abgesehen dass in euren Köpfen offenbar keinerlei Schwarze Faschingsfreunde gibt. Mir jedenfalls wäre bei der Aufmachung und dem Schriftzug jeglicher Spaß vergangen. Damit nich genug trichtert ihr den rassistischen Unsinn auch noch euren Kindern ein und nennt es Jugendarbeit. Ganz toll Glückwunsch! Ich empfehle euch dringend mal mit echten Schwarzen oder noch besser Kamerunern zu reden und solchen Schwachsinn in Zukunft zu unterlassen.

    mfg

    Tim

    Admin Comment: Adminkommentar:
    Ei da hats einer nicht kapiert. Wenn der Verein neu gründet worden wäre hätte ich die Einwände ja verstanden. Aber wofür steht den die 1922 im Namen. Ups Gründung. Damals war das so und wie sollen die Sitzungen denn benannt werden? Schwarzen Sitzung? Mohren Sitzung?
    Muss jetzt auch der Negerkuss und 10 kleine Negerlein umgeschrieben werden? Ich denke wenn das geschieht wird man sich auch hier Gedanken machen.
    Komisch das wir vor einigen Jahren Gäste aus Kamerun hatten und die gerade dieses Spektakel mit ihrem Namen der Heimat toll fanden.
    Wie wäre es wenn sie einfach mal auf eine unserer Sitzung kommen würden und den Sinn verstehen. Es geht hier nicht um Rassismus sondern um Fasching. Hulla Rumba. Admin

    Hier der Link:

    http://www.die-kameruner.de/index.php?option=com_easybookreloaded&view=easybookreloaded&Itemid=61

  5. Nadine Lantzsch
    Nadine Lantzsch says:

    Ui, Blackface ist in diesem Verein auch noch “traditionell solidarisch”… (siehe neuester Gästebucheintrag). Furchtbar. Ganz unerträglich. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Verein wegen offener Diskriminierung anzuzeigen?

  6. Timson
    Timson says:

    So,

    ich habe mal nachgeschlagen grundsätzlich erfüllt deren Veranstaltung wenn ich § 130 StGB richtig interpretiere erfüllt deren Verhalten den Tatbestand der Volksverhetzung.

    Ich spiele mit dem Gedanken rechtlichen Rat einzuholen und es einfach mal drauf ankommen zu lassen. Eine Präzedenz in dem Fall wäre echt wegweisend.

    Man beachte Absatz 2:

    ———————————————————————–
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    ———————————————————————
    Ich persönlich halte das ganze für böswillig.

    Andere Meinungen?

  7. DarthVid
    DarthVid says:

    Ist hier noch niemandem der offene Geschichtsrevisionismus aufgefallen? Aus “Chronik des Vereins”
    Quelle:
    http://www.die-kameruner.de/index.php?option=com_content&view=article&id=4&Itemid=15 :

    “Saison 1938/39 – bis dahin wohl die schönste und prunkvollste im Kameruner Karneval – ging am Aschermittwoch zu ende, und mancher dachte… nicht daran, daß dies sein allerletzter Karneval war. Denn schon am 1. September 1939 geschah das schlimmste, was je geschehen konnte: Es begann der Krieg. Ein bitteres schicksahl formte unseren Wahlspruch um, und nun hieß es „Allen weh, und niemand Wohl“ im wahrsten Sinne des Wortes; denn was ließ der Krieg am Ende übrig? Nichts!! Und dazu noch den schweren Verlust einiger unserer besten Kappenbrüder. Wir werden sie nie vergessen!-

    Unser gesamtes Vereinsinventar war 1945 in alle Winde zerstreut, und mühselig wurde ein geringer Bruchteil von einigen Mitgliedern zusammengetragen. Und diese wenigen brachten es fertig , mit ironischem Lächeln der Fratze des unseligen Krieges mit seinen fürchterlichen Bombennächten und der Qual der ersten Nachkriegszeit ihr Idol entgegen zu halten mit dem Gelöbnis: „Nun erst recht!! Allen wohl, und niemand Weh !!“”

  8. Heiko
    Heiko says:

    @DarthVid : #Geschichtsrevisionismus: Eklige Passage. schlimm.
    Offener Geschichtsrevisionismus ist doch aber deren gesamte Verharmlosung der Kolonisierung, und das wird hier sehr wohl besprochen und ist im (enorm coolen) Schreiben an den Verein auch sehr deutlich zu lesen. Das ist –Dir– vielleicht noch nicht aufgefallen.

    Offener Geschichtsrevisionismus ist außerdem anscheinend das Vereinsmotto. Vielleicht nennen sie sich ja tatsächlich um in “Offener Geschichtsrevisionismus e.V.”?

  9. Rob
    Rob says:

    @ Timson:

    Ich muss zugeben: Zuerst war ich etwas amüsiert über die offensichtliche Naivität und soziale Primitivität dieses lustigen Karnevalstrüppchens.

    Ich gebe zu, ich habe diesen Link im Schwarzen Blog zunächst nur überflogen und mich direkt auf die Seite der “Kameruner” weitergeklickt. Als ich jedoch unter den Veranstaltungen das Wort “Negersitzung” gelesen habe, bin ich in meiner Körperhaltung erstarrt. Ich hätte gerne weiter geschmunzelt, doch es hat mich getroffen, verletzt.

    Ich muss Dir voll und ganz in Deinem Beitrag im Forum dieses Vereins beipflichten. Als ich dann die Antwort des “Admins” gelesen – oder aufgrund der vielen Fehler muss ich wohl eher sagen mich “durch diese gequält” – habe, ist meine Enttäuschung in Wut umgeschlagen.

    Wie kann ein sozial so defezitärer Mensch auch noch solche Dinge schreiben, ohne vor Scham im Boden zu versinken?!

    Rassismus kann nicht als Tradition gerechtfertigt werden. Das ist absurd und muss selbst diesem bildungsfernen “Admin” auffallen.

    Außerdem: Es gibt keine “Negerküsse” mehr. Das N-Wort ist ein strafbewährter Begriff, der den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Ich überlege mir, das direkte Gespräch mit dieser Gruppe zu suchen, um bei einer solchen Betitelung eine entsprechende Strafanzeige zu stellen. Das wäre ich eigentlich meiner persönlich deutschen Tradition, “Recht zu haben bzw. durchzusetzen”, schuldig.

  10. Rob
    Rob says:

    Übrigens: Die Einträge sind aus dem Gästebuch der Kameruner gelöscht.

    Wenn es tatsächlich “nur” ein Faschingsverein ist, warum nennt er seine treffen dann nicht dementsprechend?
    Z.B. “Vereinstreffen”, “Fassnachtssitzung”, “Eppelwoirunde” oder wat weiss ich höma!

  11. Timson
    Timson says:

    @ Rob

    In der Regel gehst du aus einem Gespräch mit solchen Leuten noch frustrierter heraus. Also “hab dich doch nicht so, ist doch nur Spaß!”

    Nein im Ernst, nach den Einträgen im Gästebuch, dass im Übrigen gecleant wurde und nur noch Lobhudelei zu lesen ist kann man sich jegliches weitere Gespräch sparen.

    Am 05.03.2012 gibt es eine weitere Veranstaltung dieser Art. Meiner Meinung nach gilt es diese zu verhindern. kennt jemand nen guten Anwalt?

  12. PD
    PD says:

    Solche ‘lustigen’ Truppen gibt es leider auch in anderen Karnevals-Hochburgen; Köln und Düsseldorf haben nach meiner Information gleich mehrere dieser Vereine. Einer der bekanntesten sind die ‘Original N….köpp vun 1929 e.V.’ aus Köln.

    @ Rob: Strafanzeige wegen Beleidigung zu stellen, ist keine schlechte Idee. Ich weiß auch nicht, ob man dazu in einem persönlichen Gespräch als ‘N…’ beschimpft werden muss. Die Verwendung des Begriffs allein reicht sicher schon. Gibt es hier Juristen, die sich auskennen?

  13. Lukas Kempkes
    Lukas Kempkes says:

    Nachtrag zum “Geschichtsverständnis” der Frankfurter Kameruner bzgl. des dritten Reichs:

    …mir war bislang nicht bewusst, dass der zweite Weltkrieg so unglaublich schlimme Folgen für den deutschen Karneval hatte.

    Es ist schon sehr hart, was die amerikanischen Militärbesatzer den bedauernswerten Narren in Frankfurt aufgebürdet haben. Man will nur harmlos-lustige postkolonialistische Phantasien weiter ausleben und muss hierfür ohnehin schon das (in alle Winde zerstreute) Vereinsinventar mühselig wieder zusammen suchen. Und als sei dies nicht bereits hart genug, wird verlangt, dass der Verein einen Vorstand aufstellt und bei den Besatzern eine Lizenz beantragt.

    Es muss nach der doch eher liberalen NS-Zeit echt schwer gewesen sein, sich an eine “Militärregierung” und an solch engstirnige Vorschriftenmacher aus dem Ausland zu gewöhnen.

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen in welcher Gemütslage die armen Narren sich befanden, nach Abschluss eines langen ‘Turniers’ mit internationaler Beteiligung, welches für die Deutschen ganz gut begann aber im Mai 1945 mit einer schmerzlichen Niederlage endete.

    Denn das Schlimmste, was in Deutschland geschehen ist, waren ja nicht etwa Verfolgung und Ausrottung von Minderheiten oder die übrigen Greultaten in der Zeit des Nationalsozialismus und selbstredend auch nicht der – völlig unbeabsichtigte – Ausbruch des Krieges sondern vielmehr nur (wie in der Vereinschronik völlig zutreffend erläutert wird) “die fürchterlichen Bombennächte” und “die Qual der Nachkriegszeit” für jene Deutschen, die das Pech hatten, zu überleben.

    Es sollen von dem Krieg zwar auch Ausländer betroffen gewesen sein. Dies erscheint allerdings vor dem Hintergrund, dass die Frankfurter Narren ab 1939 ca. 6 (in Worten: sechs!!!) Jahre lang keinen Karneval mehr feiern konnten, eher nebensächlich.

    Angesichts dieses schweren Schicksals wirkt dann eigentlich jede an dem Verein geübte Kritik überzogen; und ich nehme hiermit auch ausdrücklich von der (blöden) Idee Abstand, eine Karnevalssitzung unter dem Motto ‘Bombenstimmung in Dresden’ zu veranstalten.

    Auch möchte ich noch der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die in der Chronik erwähnten, “verlorenen Kappenbrüder” nicht im volksschädlichen Kampf für den sog. Widerstand ihr Leben gelassen haben, sondern für die gute Sache gestorben sind; den deutschen ‘Schützengraben-Karneval’.

    Wenn man sich zuletzt noch überlegt, dass viele Menschen die “Saison 1938/1939” möglicher Weise nicht als ‘die schönste und prunkvollste’ Zeit erlebten, weil sie Juden, Gewerkschafter, Kommunisten bzw. in anderer Form nicht nazi-konform waren oder “komisch” aussahen oder etwas “falsches” gesagt hatten, erscheint das Schicksal der Frankfurter Narren umso tragischer, oder…?

    heil-au

  14. Natascha
    Natascha says:

    Ich denke, es könnte auch ein Weg sein, die SponsorInnen, die im “Liederheft” zu sehen sind anzuschreiben.

  15. Lukas Kempkes
    Lukas Kempkes says:

    [N-Wort im Urteil unten edited by red.]

    @Timson
    …falls Du dem ‘lustigen’ Admin antworten willst, der mind. einmal zuviel “Hulla Rumba” abbekommen hat, wäre hier ein schöner Hinweis unserer ‘Freunde’ vom niedersächsischen Landesverband der NPD(!):

    http://www.npd-niedersachsen/netzseiten/content/view/988/164/
    Überschrift: § 130 StGB und § 823 BGB; Bitte nicht “Neger” sagen!

    Natürlich kann man auch einfach aus dem entsprechenden Urteil des OLG Köln (Az. 24 U 51/09; Tz. 19) zitieren:

    Die Bezeichnung einer Person als “Neger” ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinen Sprachverständnis eindeutig diskriminierend und verletzt den Betroffenen, (…), in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

    Quelle: http://openjur.de/u/32028.html (Tz. 19)

    Aber vielleicht braucht’s eben die NPD-Keule, damit der Mann beginnt, “sich Gedanken zu machen”.

    Aus einem Bericht im (Berliner) Tagesspiegel zu “10 kleine N-lein” mit klarer Positionierung und Aussagen von Susan Arndt allerdings auch mit Zitaten von Personen, die krampfhaft “ihre Deutungshoheit” verteidigen:

    In Deutschland trug (Agatha) Christies Werk allerdings bis 1975 den Titel „Letztes Wochenende“. Erst dann wurde es in „Zehn kleine Negerlein“ umbenannt. 2002 führte der Protest von Vereinen und der Antidiskriminierungsstelle Hannover unter Zustimmung der Christie-Erben zur erneuten Änderung in „Und dann gab’s keines mehr“.

    Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/kriminaltheater-spielt-zehn-kleine-negerlein/1805186.html

    Zum “Schaumkuss” habe ich zwar keine richtig gute Quelle gefunden, ist aber wohl auch nicht nötig.

    Ich selbst will eigentlich keine (weitere) inhaltliche Diskussion mit den “Narren” führen und war ja auch nicht Adressat des Admin-Comments, weshalb ich nicht antworten möchte. Aber falls Du den Mann “aufklären” willst, please be my guest.

    Greetings,

    Lukas

    PS: Um festzustellen, dass nicht mehr alles so ist wie 1922, reicht eigentlich ein Blick aus dem Fenster und ansonsten ins StGB (§§ 86, 86a 130 Abs. 3 StGB). Die NSDAP wurde 1920 gegründet und darf heute – genau wie die in der Partei gelebten Verhaltensweisen bzw. geäußerten Ansichten – “trotzdem” nicht mehr fortgeführt bzw. weiterhin öffentlich vertreten werden 🙂

    PPS: Hinsichlich einer Strafbarkeit gem. § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist die “Beschimpfung” Schwarzer Menschen zwar grundsätzlich geeignet, den objektiven Tatbestand zu erfüllen, aber ich fürchte, dass es hier zwei Probleme gibt.

    a) Vorsatz u. Böswilligkeit

    Der Wille des Täters muss (auch) darauf gerichtet sein, den angegriffenen Personen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit(en) in der staatlichen Gemeinschaft zu bestreiten und sie als unterwertige Menschen zu kennzeichnen.

    (vgl. Tröndle/Fischer, StGB-Kommentar, 49. Aufl. (1999); § 130 Tz. 8; Seite 819)

    *Eine “einfache Beleidigung” – ohne den entsprechenden Vorsatz zur o.g. Herabwürdigung – lässt sich wahrscheinlich nicht unter § 130 StGB fassen.

    b) Rechtsprechung / strafrechtliche Bewertung

    Das einzige Urteil, dass ich für den vorliegenden Fall finden konnte, wurde vom OLG Hamburg gefällt, stammt allerdings leider aus dem Jahr 1975 und benutzt das N-Wort als ganz normale Bezeichnung. Erst die weitergehende “Beschimpfung” wurde damals als (gemäß § 130 StGB) strafwürdig eingestuft.

    *Ziemlich sicher würde heutzutage die Verwendung des N-Wortes von den meisten Gerichten (höherer Instanz) als Beleidigung (§ 185 StGB) eingestuft; allerdings gilt, wie oben gesagt, dass eine Beleidigung nicht auch sofort eine Volksverhetzung darstellt. Also würde dies für objektiv rassistisches Verhalten wahrscheinlich genauso gelten.

    Sachverhalt:

    Jemand hatte 1972 in einem Leserbrief an den “Stern” ein Titelfoto (weiße Frau; Schwarzer Mann) wie folgt kommentiert:

    „… Ihr Titelbild zeigt in erfreulich anschaulicher Weise, wie unästhetisch eine solche perverse Verbindung ist: Diese gierigen schwarzen Pranken auf der weißen Haut, diese abstoßende Brutalität, Primitivität und absolute Kulturlosigkeit im Gesichtsausdruck dieser Unterentwickelten.“

    Dieser Brief wurde in der Ausgabe Nr. 41 des „stern“ v. 1. 10. 1972 veröffentlicht.

    Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=102405&ccheck=1 (von guest-12325.07.2009 16:01:16 am 05.12.2007 13:49)

    (Der “Brieffreund” wurde vom Amtsgericht verurteilt, in der Berufung vom Landgericht freigesprochen; und das Oberlandesgericht hat dann den Freispruch wieder aufgehoben).

    Aus den Urteilsgründen (zitiert, deshalb mit N-Wort):

    II. (…)

    1. Das LG hat die Tatbestandsmäßigkeit des § 130 StGB insoweit bejaht, als der Angeklagte durch seine Leserzuschrift die Menschenwürde dadurch angegriffen habe, daß er Teile der Bevölkerung, nämlich die in Deutschland lebenden N[xxx], „beschimpft und böswillig verächtlich gemacht“ habe (…).

    Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Leserzuschrift des Angeklagten, ausgelöst durch den Bericht des „stern“ v. 6. 8. 1972 über schwarz-weiße Ehen in der Bundesrepublik, bezieht sich auf eine Personenmehrheit, nämlich die in der Bundesrepublik lebenden N[xxx], die als „Teile der Bevölkerung“ im Sinne des § 130 StGB anzusehen ist. Hierzu ist erforderlich, daß die Personenmehrheit über eine nur geringfügige Zahl hinausgeht und auch eine gewisse Bedeutung im Leben des Volkes hat (…). Das trifft für die Gruppe der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden N[xxx] zu.

    Das einschränkende weitere Tatbestandsmerkmal, daß mit der Handlung „die Menschenwürde anderer“ angegriffen sein muß, hat das LG ebenfalls zutreffend bejaht. Der (maßlose und drastische) Inhalt der Zuschrift des Angeklagten geht über eine Beleidigung einzelner weit hinaus. Ein Angriff gegen die Menschenwürde setzt voraus, daß er sich gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern anderer, gegen deren Menschsein richtet (…).

    Schließlich ist auch die Feststellung, der Angeklagte habe durch seine Handlung die in Deutschland lebenden N[xxx] „beschimpft und (böswillig) verächtlich“ gemacht, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. „Beschimpfen“ bedeutet die durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung; „Verächtlichmachen“ besagt weitergehend, daß etwas durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird (…).

    2. (…)

    Unter „öffentlicher Frieden“, der hier das geschützte Rechtsgut darstellt, ist sowohl der Zustand der allgemeinen Rechtssicherheit als auch das Gefühl der öffentlichen Sicherheit zu verstehen, nämlich das Friedensgefühl der Bevölkerung, im Schütze der Rechtsordnung zu leben (…).

    Das Tatbestandsmerkmal der Böswilligkeit ist ein subjektives und bedeutet: Ein Handeln aus niederträchtiger, feindseliger Gesinnung, die Motivierung des Tuns mit verwerflichen Beweggründen (…).

    (…)

    Die folgenden Ausführungen , es bestehe kein Grund zu der Befürchtung, daß andere Deutsche sich den Beschimpfungen anschließen und gegen die in Deutschland lebenden N[xxx] aufgebracht werden, sind formelhaft, da jede nähere Darlegung, warum dies so sei, fehlt. Das LG hat hierbei möglicherweise verkannt, daß es sich bei § 130 StGB um ein potentielles Gefährdungsdelikt handelt, daß also die Herbeiführung einer auch nur entfernten Gefahr für die allgemeine Rechtssicherheit oder für das Friedensgefühl der Bevölkerung zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals ausreicht, ohne daß eine tatsächliche Störung des Friedens erforderlich ist (…).

    (…)

    Zutreffend hebt die Revision der StA hervor, daß das LG zu Unrecht darauf abstellt, hinsichtlich der N[xxx] in Deutschland habe keine Verfolgung um ihrer Rasse willen stattgefunden, wie dies früher mit den Juden der Fall gewesen sei.

    (…)

    Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=102405&ccheck=1 (von guest-12325.07.2009 16:01:16 am 05.12.2007 13:49)

    Das Urteil müsste abgedruckt sein in NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 1975, Heft 23, Seite 1088; und meine Schlussfolgerungen (*) oben spiegeln natürlich nur eine vorläufige Einschätzung, nach einer ersten und oberflächlichen Recherche wider 😉

  16. Timson
    Timson says:

    Hallo Lukas,

    das war sehr umfangreich, Vielen Dank, ich glaube ich hätte Jura studieren sollen, dann wär ich unter Umständen selbst drauf gekommen. 😉

    Was die Strafbarkeit gem. § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB betrifft, deckt sich mein allgemeines Rechtsverständnis wohl nicht mit dem juristischen.

    Mich würde die Klärung der Frage interessieren ob aus dem Nicht-Vorsatz ein Vorsatz wird wenn die betreffenden nachweislich darüber aufgeklärt werden, dass sie Menschen beleidigen und es dann trotzdem tun. Das N beleidigend ist wurde ja schon mehrfach festgestellt.

    Worum es in einem größeren Kontext natürlich auch ginge wäre eine Anerkennung der kolonialen Vergangenheit und der vollführten Greultaten. Offenbar haben die Opfer derer keine Lobby und deswegen ist eine historische Aufarbeitung in D wohl nicht notwendig.

    Wenn ein Verein die gleiche Veranstaltung (was hoffentlich nie passiert) mit karikierten Opfern des Holocaust veranstalten würde, wäre das wahrscheinlich die erste und letzte Veranstaltungen dieser Art. Dementsprechend ist auch die zu erwartende juristische Würdigung nur zweiter Klasse genau wie Opfer des Kolonialismus nur Opfer 2.er Klasse zu sein scheinen.

    Da ist leider noch viel Arbeit zu leisten.

    Ich werde mal eine Anfrage an unsere fast noch taufrische Anti-diskriminierungsbehörde (von der man so wenig hört) schreiben und um eine grundsätzliche Stellungnahme zu solchen Veranstaltungen bitten.

    Denn diskriminiert wird ja auf jeden Fall. Als Schwarzer könnte ich zumindest nicht in dieser Veranstaltung sitzen und 3 Stunden lang auf das N-wort in übergroßen goldenen Lettern blicken. (Die blackface-Kostüme mal ausgeklammert)

    Danke das bringt mich weiter & Ihr hört von mir

  17. Timson
    Timson says:

    Kurzer Nachtrag

    Ich habe mir die NPD “Arbeitsanweisung” durchgelesen. Ich glaube wenn ich das poste, werden diese Faschingsleute noch denken “Schwarzafrikaner” wäre auch “ok”. Die NPD scheint diesen Begriff ja für Konsensfähig zu halten.

    Es gibt offenbar noch mehr Fallstricke und juristische Baustellen, als ich mir bewusst gemacht hatte.

  18. Lukas Kempkes
    Lukas Kempkes says:

    Hallo Timson,

    Du hast natürlich Recht mit Deinem Nachtrag zum NPD-Zitat, allerdings dachte ich an dieser Stelle auch eher daran, den üblichen Mechanismus der – angeblich unwissenden – weißen “Gelegenheitsrassisten” anzugreifen, wonach deren Verhalten nicht rassistisch und/oder beleidigend gemeint war, bla, bla, bla… und Rassismus ja vor allen Dingen ein Problem der Rechtsextremisten sei.

    Durch das betreffende Zitat könnte man den Narren in Frankfurt aufzeigen, dass sie noch rassistischer unterwegs sind, als die Leute, die sich Diskriminierung, Rassismus etc. ins Parteiprogramm geschrieben haben. Ich würde auch nur den Teil (der “Arbeitsanweisung”) zitieren, der die Verwendung des N-Wortes “untersagt” mit Verweis auf das Urteil des OLG Köln.

    Dass natürlich die Ersatzbezeichnungen (“Schwarzafrikaner”, “Farbige”) auch nicht brauchbar sind, ist völlig klar. Im Fall der Frankfurter Kameruner ist dies meines Erachtens aber insofern noch nicht ausschlaggebend, weil dort ja bislang jegliche Sensibilisierung für den objektiv rassistischen Gehalt ihres Verhaltens fehlt.

    Sofern man denen sagt: “Ihr verhaltet Euch rassistischer als die NPD” ist zumindest möglich, dass sie das nicht unwidersprochen bzw. unreflektiert so stehen lassen. Sollte die Kasperletruppe diesen Schritt gehen, wären wir zumindest ein ganzes Stück weiter.

    Bezüglich des Jurastudiums denke ich, dass Du schon die richtige Wahl getroffen hast. Denn der gesunde Menschenverstand erleidet während der gesamten Ausbildung schon irreversible Schäden 😉

    Warum sich das mit der Strafbarkeit der Narren wegen Volksverhetzung so schwierig gestaltet, liegt zum einen darin begründet, dass der Hauptteil des StGB gegen Mitte des 19. Jahrhunderts (ca. 1870) entworfen wurde, also in Kenntnis der kolonialistischen Verbrechen und mit dem entsprechenden Selbstverständnis, diese nicht als solche werten zu wollen.

    Zum anderen sind die meisten wesentlichen Änderungen des StGB (wie die Einführung von § 130) aufgrund der Verbrechen während der NS-Zeit vorgenommen worden, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Schutz von Staat und Verfassung sowie in dem Bestreben lag, eine Wiederholung des Holocaust zu verhindern.

    Also wurde ein vom (weißen) deutschen Adel entworfenes Gesetz (deshalb z.B. härtere Strafen für Diebstahl (§ 242), als für die Tötung eines Mitglieds des “Pöbel” bei einer Kneipenschlägerei (§ 231)) von den Vertretern der Siegermächte und den überlebenden deutschen Politikern – darunter einige Ex-Nazis – weiter entwickelt. Die waren eben auch alle weiß und hatten (besonders wenn sie Engländer oder Franzosen waren) kein Interesse daran, neben der NS-Zeit auch die Kolonialzeit aufzuarbeiten.

    Zum Vorsatz bei § 130 StGB:
    Der muss sich eben nicht nur auf die wissentliche Beleidigung (Benutzung des N-Wortes) beziehen, sondern darüber hinaus auf eine weitergehende Herabwürdigung. Also wird das erst dann Volksverhetzung, wenn jemand z.B. sagt: “N**** sind Untermenschen” oder ähnlich böses Zeug (der Briefeschreiber aus 1972 wurde ja auch ‘nur’ deshalb verurteilt, weil er die Bezeichnung “unterentwickelter” Schwarzer verwendet hatte). Dass diese Herabwürdigung für PoC in dem N-Wort als solchem bereits enthalten ist, hat sich in der BRD noch nicht als Erkenntnis durchgesetzt, weshalb die Verwendung dieses Unworts leider nur eine Beleidigung (§ 185) darstellt und dies wohl auch eine ganze Weile noch so bleiben wird.

    …und ja, selbst Bäume und Tiere haben in der heutigen BRD eine bessere Lobby als Opfer der Kolonialzeit bzw. des Postkolonialismus.

    greetings (again)

    lukas

    P.S:
    Falls wir das Ganze weiter vertiefen wollen, schlage ich vor, das außerhalb dieses Forums zu tun (weil sehr umfangreich und nicht punktgenau zum Thema). Wenn Du noch Fragen hast, könntest Du z.B. dem “mob” erlauben, das (unbearbeitet) an mich weiter zu leiten mit Deiner E-Mail Adresse, damit ich direkt antworten kann.

  19. Berlin Postkolonial
    Berlin Postkolonial says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Bestürzung haben wir von Ihrem Karnevalsverein „F.C.G. Die Kameruner 1922 e.V.“ und dessen Aktivitäten erfahren. Wir sind der Überzeugung, dass Ihre Art des Feierns Ihrem Vereinsmotto – „Allen wohl, und niemand weh!“ – Hohn spricht und die Würde Schwarzer Menschen schwer verletzt. Ihr Verein pflegt mit seinem Auftreten Deutschlands kolonial-rassistische Traditionen und konterkariert so die Arbeit all derjenigen, die hierzulande antirassistische Bildungsarbeit leisten. Wir möchten Sie daher dringend auffordern:

    -den Namen Ihres Vereins zu ändern, der ungebrochen seit 1922 Deutschlands kolonialen Anspruch auf den längst unabhängigen Staat Kamerun propagiert

    -das rassifizierende und stereotypisierende Logo Ihres Vereins abzuschaffen

    -die rassistische Praxis der „N-Sitzungen“, mit der Sie sich öffentlich über Schwarze und ganz speziell über Menschen aus Kamerun lustig machen, zu beenden

    -die zutiefst diskriminierende Schwärzung des Gesichts und Ihre diffamierende Verkleidung als „wilde Afrikaner und Afrikanerinnen“ zu unterlassen

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Verwendung des N-Wortes von bundesdeutschen Gerichten mittlerweile als „rassistische Beleidigung“ gewertet wird und dass wir diese Mail und gegebenenfalls auch Ihre Antwort im Internet veröffentlichen werden.

    AfricAvenir International e.V.
    AG postkolonial, EnWi e.V., Leipzig
    Berlin Postkolonial e.V.
    Christian Kopp
    Cornelia Conzelmann
    HMJokinen
    Kathrin Heiden
    Kristin Märkert
    Lena Jenny
    Linda Barth
    Manuela Bauche
    Nuria Grigoriadis
    Sarah Shiferaw
    Silke Focke
    Usha Adjamah

  20. Tine
    Tine says:

    Hallo Zusammen,

    habe das Thema verfolgt und war gerade mal wieder auf der Seite von “F.C.G. Die Kameruner 1922 e.V.” Unter Veranstaltungen hat man das “N”-Wort jetzt retuschiert und nennt das ganze N….sitzung.

    Mal sehen, wie es sich mit dem Logo verhält. Habe einen Gästebucheintrag diesbezüglich hinterlassen, bezweifle jedoch, dass dieser veröffentlicht wird…muss erst vom Admin genehmigt werden…die wissen schon warum!

    Liebe Grüße
    Tine

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  1. […] bemühen, nächtelang Facebookprotokolle nach Belegen durchsuchen und sich anschließend den Mund fusselig sabbeln und die Lektüre von Franz Fanon bewerben. Wer nicht ad hoc einsieht dass dieses deutsche Gesindel […]

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