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Rassistische Diskotheken-Einlasspraxis: Interview zum Gerichtsurteil

siehe auch dieser BLOG-Beitrag.

Am 10. Februar 2007 wurde ein Schwarzer Student aus Kamerun vor einer Oldenburger Disco abgewiesen. Er zeigte die Betreiber an und ist damit der erste disbezügliche Fall unter dem AGG.
Der Kläger hat gewonnen.

Hier ist dazu das “Türsteher-Apartheid” betitelte SPIEGEL-ONLINE-Interview mit dem Kläger

Anm. der Red.:

Auch hier wird seitens einiger Beteiligter Rassismus mit Ausländerfeindlichkeit verwechselt.

Differenziert berichten: “Informationen zum korrekten sprachlichen Umgang mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten”

bundesweit erstes Prozessurteil nach AGG wegen rassistischer Nicht-Einlasspraxen in Diskotheken

PRESSEMITTEILUNG des Antidiskriminierungsverband Deutschland – advd –

Berlin, 30. Juli 2008

Der advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) begrüßt im Grundsatz das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 23. Juli 2008 gegen den Inhaber einer Oldenburger Diskothek. Verklagt wurde dieser von einem Studenten der Universität Oldenburg. Dieser warf dem Discobetreiber vor, ihm im Jahr 2007 wegen rassistischer Zuschreibungen den Einlass verweigert und damit diskriminiert zu haben.

Mit dem ersten, bundesweiten Urteil in Bezug auf diskriminierende Einlasspraxis aufgrund der (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft in Diskotheken, hat das AGG einmal mehr praktische Anwendung gefunden.

“Wir begrüßen grundsätzlich das Urteil und hoffen, dass es Signalwirkung auf Betroffene hat und sie ermutig, sich ebenfalls gegen erlittene Diskriminierung zur Wehr zu setzen”, so Florencio Chicote (Vorstand vom advd).

In Abwesenheit der angeklagten Partei wurde das Urteil verkündet. Der Richter erkannte den Vorwurf der Diskriminierung auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als gegeben an. Dem Betroffenen wurden 500 Euro Schadensersatz vom Gericht zugemessen.

Die Tatsache, dass der Diskobesuch auch einen Test der gängigen Einlasspraxis von Oldenburger Diskotheken darstellte, wertete der Richter als Indiz dafür, dass die Diskriminierung den Kläger nicht in der gleichen Härte träfe, als wenn er ohne die Absicht, Diskotheken zu testen, nicht eingelassen worden wäre. Durch die Testsituation und die eventuell zu erwartende Diskriminierung, sei der Schweregrad der Würdeverletzung gemindert, so der Richter.

Der advd kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. “Mit dieser Argumentation wäre jede institutionalisierte – also “zu erwartende” – Diskriminierung als weniger verletzend einzustufen. Das wäre ein falsches Signal.”, so Florencio Chicote weiter. Mit Bedauern nimmt der advd auch zur Kenntnis, dass mit dieser Begründung der Betroffene einen Teil der Prozesskosten tragen muss. Auch wenn das Urteil die erfolgte Diskriminierung anerkennt, ist es in diesem Fall wieder zu einer Schuldverteilung zu Ungunsten eines diskriminierten Menschen gekommen. Der advd kritisiert auch die Höhe des Schadensersatzes. 500 Euro sind in Anbetracht der erlittenen Diskriminierung und der europäischen Antirassismusrichtlinie, die wirksame und abschreckende Sanktionen fordert, nicht angemessen.

Nähere Informationen zu dem Diskriminierungsfall vermittelt der Mitgliedsverein des advd:

IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. / Ansprechpartnerin: Constanze Schnepf

Tel.: 0441 884016 / Email: info@ibis-ev.de

Bundesweit erster Prozess wegen ethnisierender/rassistischer Nicht-Einlaßpraxen in Diskotheken

Diesen Montag 30.06.08 wird um 11:30 Uhr im Amtsgericht Oldenburg Saal 4 der Fall Nichteinlass eines Studenten (kamerunischer Herkunft) der Universität Oldenburg in den “”uroClub” verhandelt. Die Sitzung ist öffentlich und von überregionalem Interesse. Unterstützen wir diesen Student durch unser erscheinen.

, so heißt es in einer Mail des Antirassismusbeauftragten der Uni Oldenburg.
Hier geht’s zur Pressemitteilung (1 Seite).

Sw