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bundesweit erstes Prozessurteil nach AGG wegen rassistischer Nicht-Einlasspraxen in Diskotheken

PRESSEMITTEILUNG des Antidiskriminierungsverband Deutschland – advd –

Berlin, 30. Juli 2008

Der advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) begrüßt im Grundsatz das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 23. Juli 2008 gegen den Inhaber einer Oldenburger Diskothek. Verklagt wurde dieser von einem Studenten der Universität Oldenburg. Dieser warf dem Discobetreiber vor, ihm im Jahr 2007 wegen rassistischer Zuschreibungen den Einlass verweigert und damit diskriminiert zu haben.

Mit dem ersten, bundesweiten Urteil in Bezug auf diskriminierende Einlasspraxis aufgrund der (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft in Diskotheken, hat das AGG einmal mehr praktische Anwendung gefunden.

“Wir begrüßen grundsätzlich das Urteil und hoffen, dass es Signalwirkung auf Betroffene hat und sie ermutig, sich ebenfalls gegen erlittene Diskriminierung zur Wehr zu setzen”, so Florencio Chicote (Vorstand vom advd).

In Abwesenheit der angeklagten Partei wurde das Urteil verkündet. Der Richter erkannte den Vorwurf der Diskriminierung auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als gegeben an. Dem Betroffenen wurden 500 Euro Schadensersatz vom Gericht zugemessen.

Die Tatsache, dass der Diskobesuch auch einen Test der gängigen Einlasspraxis von Oldenburger Diskotheken darstellte, wertete der Richter als Indiz dafür, dass die Diskriminierung den Kläger nicht in der gleichen Härte träfe, als wenn er ohne die Absicht, Diskotheken zu testen, nicht eingelassen worden wäre. Durch die Testsituation und die eventuell zu erwartende Diskriminierung, sei der Schweregrad der Würdeverletzung gemindert, so der Richter.

Der advd kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. “Mit dieser Argumentation wäre jede institutionalisierte – also “zu erwartende” – Diskriminierung als weniger verletzend einzustufen. Das wäre ein falsches Signal.”, so Florencio Chicote weiter. Mit Bedauern nimmt der advd auch zur Kenntnis, dass mit dieser Begründung der Betroffene einen Teil der Prozesskosten tragen muss. Auch wenn das Urteil die erfolgte Diskriminierung anerkennt, ist es in diesem Fall wieder zu einer Schuldverteilung zu Ungunsten eines diskriminierten Menschen gekommen. Der advd kritisiert auch die Höhe des Schadensersatzes. 500 Euro sind in Anbetracht der erlittenen Diskriminierung und der europäischen Antirassismusrichtlinie, die wirksame und abschreckende Sanktionen fordert, nicht angemessen.

Nähere Informationen zu dem Diskriminierungsfall vermittelt der Mitgliedsverein des advd:

IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. / Ansprechpartnerin: Constanze Schnepf

Tel.: 0441 884016 / Email: info@ibis-ev.de

Gert Schramm – ein Mann, den Obamas Onkel aus dem KZ befreite

… via Black(s) in NRW:

Das KZ Buchenwald (bei Weimar) war eines der größten Konzentrationslager auf deutschem Boden und wurde im April 1945 durch die US Army befreit. Obamas Grossonkel Charlie Payne war als Soldat an der Befreiung von Häftlingen eines Aussenlagers beteiligt. Untern den Buchenwald Häftlingen befandt sich als einziger Schwarzer der damals 15-jährige Gert Schramm.

weiterlesen/ganzer Artikel: HIER

hamburger Sklavenhändler-Denkmal:
“der böse Spuk ist doch noch nicht vertrieben”

Neu vom 25.11.2010:
via afrika-hamburg.de :

Die Schimmelmann-Büste haben öffentliche Proteste vom Sockel geholt. Mit leicht blessiertem Stolz feiert Wandsbek den Sklavenhändler unbeirrt weiter. Unter anderem in Michael Pommerenings neu erschienenem Buch ‘Wandsbek. Ein historischer Rundgang’.

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Neu vom 29.6.2010:
via afrika-hamburg.de :
Der Rechtsanwalt und Wandsbeker Heimatkundler Michael Pommerening ist am 17.6.2010 mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) geehrt worden (s. Verdienstorden für Michael Pommerening auf hamburg.de). Aus seiner Feder stammte die von Vielen als Geschichtsklitterung kritisierte Gedenktafel für die ehrende Büste des Sklavenhändlers Schimmelmann am Wandsbek-Markt.

unbedingt weiterlesen! HIER

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16.5.2008:

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Schlechte Nachrichten in Sachen Schimmelmann-Denkmal in Wandbeck:

Die Meldung des Hamburger Abendblatts, aus der hervorging, dass die unwürdige Büste nun abgebaut werde, war eine Zeitungsente.

Nichtsdestotrotz: Durch die Anstrengungen engagierter historisch und politisch arbeitender Schwarzer HamburgerInnen ist die Angelegenheit überhaupt ins Licht der Öffentlichkeit gelangt – auch wenn die InitiatorInnen des Protestes nun in Presseerklärungen und Artikeln durchweg ausgeblendet werden.

via BLACKprint:

Wie mir gerade von der GAL-Fraktion aus Wandsbek mitgeteilt wurde, war der Artikel im Hamburger Abendblatt leider nur eine Ente:

“Leider hat das Abendblatt schlecht recherchiert und die Unterscheidung zwischen einem Beschluss und einer Überweisung falsch wiedergegeben…

weiter im Eintrag:

Hier ist ein Film über die Proteste:

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