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Rassisten.com ” Webpranger für N-Wörtler

via BlackNRW:

Im Jahr 2000 hat es ein deutsches Amtsgericht (6 C 154/ 00) bestätigt: Wer einen Schwarzen öffentlich als “Neger” bezeichnet, darf ungestraft “Rassist” genannt werden. Selbst für die Richterin war es nur “schwer vorstellbar”, das heutzutage “der diffamierende Charakter des Ausdrucks “Neger” nicht bekannt gewesen sein soll.

Dennoch gibt es immer noch Unternehmen und Organistionen, die das N-Wort in Produktbezeichnungen, Publikationen und Werbeslogans explizit verwenden. Und dies, obwohl nicht nur die deutsche Justiz, sondern auch betroffene Schwarze Menschen, als Einzelpersonen oder über Organisationen, viel Zeit und Mühe investiert haben, sie auf diese Fehlentwicklungen ihres Sprachgebrauchs hinzuweisen (Positiv Beispiele, das muss hier auch mal erwähnt werden, gibt es genug).

Rassisten.com nimmt das Urteil wörtlich und listet eine Reihe von Firmen, die trotz Anrufen und Bitten, das N-Wort weiter verwenden. Zahlreiche Gastro Unternehmen aus dem Freistaat Bayern sind dabei; die Liste noch ausbaufähig und wird derzeit noch aktualisiert.

Landgericht Neuruppin: »N-Wort« ist eindeutig Beleidigung

http://opferperspektive.org/Home/Fallberichte/857.html

Am Mittwoch, den 1. April, sprach das Landgericht Neuruppin den 30- jährigen Daniel B. schuldig, am 31. März 2007 einen kamerunischen Asylbewerber in Prenzlau beleidigt und angegriffen zu haben. Das Gericht hob den Freispruch des Amtsgerichts Prenzlau auf, das nach eigenem Bekunden nicht erkennen konnte, ob die Aussage des Angeklagten oder die des Opfers glaubwürdiger sei.

Im Gegensatz zur Entscheidung des Amtsgerichts, das sich ein Jahr zuvor mit dem Angriff befasst hatte, hielt das Landgericht die Aussage des Opfers für absolut glaubwürdig. Der Kameruner schilderte, wie er von Daniel B. mehrfach als »Neger« beleidigt, geschlagen und getreten worden war. Die Einlassung des Angeklagten dagegen hielt der Richter für eine »reine Märchenstunde «. Dieser hatte behauptet, der Asylbewerber habe ihn als »Nazi« beschimpft und sei auf ihn losgegangen.

Daniel B. wurde für die Körperverletzung mit sechs Monaten Freiheitsstrafe und für die Beleidigungen mit 40 Tagessätzen bestraft.

Beachtenswert ist die Entscheidung des Gerichts, die Beleidigungen »N….« als […] herabwürdigend einzustufen. Obwohl immer wieder auf den beleidigenden Charakter und die koloniale Herkunft des Begriffs verwiesen wird, waren Ermittlungsbehörden und Gerichte nicht immer bereit, diese Beschimpfung als rassistisch zu bewerten und als Beleidigung zu verfolgen.

Der Geschädigte zeigte sich erleichtert über die Korrektur des Urteils.

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Anm. der Red.:

An vielen Stellen, die über den Fall berichten, ist von “Fremdenfeindlichkeit” die Rede. Wir weisen darauf hin, dass Fremdenfeindlichkeit und Rassismus keinesfalls gleichzusetzen, und auch keine Synonyme sind. Unterstellt man beispielsweise Angriffen gegen Schwarze Menschen pauschal eine “ausländerfeindliche” oder “fremdenfeindliche” Motivation, so kommuniziert man damit die Ansicht, dass Schwarze Menschen automatisch keine Deutschen sein können oder dass sie ungeachtet ihrer tatsächlichen Herkunft per se “fremd” seien (befindet sich damit exakt im Gedankengut der NPD), und leugnet zudem, dass Rassismus die Grundlage in dem spezifischen Fall ist. Dies fällt vor allem auf in Berichterstattung über Schwarze, die in Deutschland leben, also keine “Fremden” sind.

“Fremdenfeindlich” wird noch oft als vermeintliches Synonym für die Vokabel “rassistisch” verwendet. Dies geschieht teilweise, weil die Vokabel “rassistisch” als zu stark empfunden wird. Rassistische Gewalttaten sollten jedoch dringend beim Namen genannt werden, damit rassistische Impulse wirksam bekämpft werden können.

Mehr dazu: Informationen für JournalistInnen zum korrekten sprachlichen Umgang mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten zum Download