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“Der Begriff Rasse gehört auf den Müllhaufen der Geschichte”

Zwei Artikel in der FR zum Rassebegriff:

“Welcher Rasse gehören Sie an?”
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dokumentation/?em_cnt=1590527&em_loc=11

“Rasse soll verschwinden”
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1590532&em_loc=1231

Anm 1 der Red.: Der braune mob e.V. hatte aich bereits im Jahr 2006 an den Bundesrat gewandt, mit der Bitte, den Rassebegriff aus dem AGG-Entwurf zu streichen. Das Schreiben ist in Auszügen hier einsehbar.

Siehe dazu auch: Boykott der AGG Schulung durch ein Jugendarbeit-Team aufgrund der Verwendung des Rassebegriffes.

Anm 2 der Red.: 6 Wochen zuvor erschien ein Artikel in der FR, der es schaffte, ganze zehn mal Menschen mit dem “Ni…”-Wort zu betiteln. Das Nachdenken über begriffliche Genauigkeiten und die Auswirkungen rassistisch gefärbten Vokabulars scheint bei der FR also erst danach eingesetzt zu haben…? – Unter Beobachtung.

“wir unterschreiben nicht!”
Offener Brief des Jugendarbeit-Teams nach AGG-Schulung

Anm.: Ein gutes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement, Courage und Aufrichtigkeit. Vielleicht macht es ja Schule…

Offener Brief des Teams im Amt für Jugendarbeit der EKvW, Haus Villigst, Schwerte; August 2008

An alle Kolleg/innen im Themenfeld Menschenrechte, Gewalt und Rassismus.

Guten Tag,

weil sich die Wurzeln von Rassismus nicht nur im Rechtsextremismus sondern vor allem in der Mitte unserer Gesellschaft behaupten, hat […] das Team im Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) beschlossen, das (für alle Mitarbeiter/innen in der EKvW) verpflichtende “Zertifikat” zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz” (AGG) nicht zu unterzeichnen. Dazu hat das Team des Amtes für Jugendarbeit der EKvW eine Erklärung herausgegeben:

Wir unterschreiben nicht!

Seit Oktober 2007 wurden alle Mitarbeiter/innen der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) durch das Landeskirchenamt der EKvW aufgefordert, eine “Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz” (AGG) durchzuführen und dann ein Zertifikat zu unterzeichnen mit dem sie erklären, die Inhalte des AGG “durchgearbeitet und verstanden zu haben”.

Nachdem alle Mitglieder im Team des Amtes für Jugendarbeit der EKvW in Haus Villigst das AGG und das entsprechende Lernheft durchgearbeitet haben (und das Hauptanliegen des AGG nachdrücklich befürworten), erklären sie heute, dass sie es in einer Hinsicht nicht verstanden haben und von daher das entsprechende Zertifikat auch nicht unterschreiben können: “Wir alle verweigern die Unterschrift, weil wir nicht verstehen können, dass in dem AGG die Existenz menschlicher “Rassen” behauptet wird”. Read more

UN-Rüge: Deutschlands Engagement im Kampf gegen Rassismus ist unzureichend

via ISD

Die UNO hat Deutschland mangelndes Engagement im Kampf gegen Rassismus vorgeworfen.
Die Bundesrepublik habe Verpflichtungen aus der “Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassismus” bislang nicht erfüllt. Im Bericht werden dahingehend große inhaltliche und strukturelle Defizite offengelegt; die Anstrengung der Regierung im Kampf gegen Rassismus in Deutschland wird im Prinzip auf allen Ebenen als unzulänglich dargestellt. So heißt es zum Beispiel im Bericht:

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“Neukölln verschleppt Gedenken an Herero-Aufstand”

Artikel aus der taz Berlin von heute:

“Neukölln verschleppt Gedenken an Herero-Aufstand”

Der Afrika-Stein auf dem Garnisonsfriedhof erinnert nur an deutsche Kolonialsoldaten in Namibia. Seit Jahren soll eine Tafel für die afrikanischen Opfer aufgestellt werden. Aber der Bezirk mauert.
VON TILL BELOW

Auf dem Garnisionsfriedhof in Neukölln liegt ein unscheinbarer rötlicher Granitfindling, der an die deutsche Besatzungszeit im heutigen Namibia erinnert. Gedacht wird hier allerdings nicht der mindestens 80.000 afrikanischen Opfer der Besatzung, sondern fünf deutschen Soldaten, die in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika Anfang des 20. Jahrhunderts “den Heldentot starben”. In den Stein sind die Kaiserkrone und die Kopfbedeckung der deutschen Kolonialtruppe eingeritzt – jener “Schutztruppe”, die am Montag vor 104 Jahren die aufständischen Herero und Nama am Waterberg militärisch schlug und damit den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts einleitete.

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Rassistische Diskotheken-Einlasspraxis: Interview zum Gerichtsurteil

siehe auch dieser BLOG-Beitrag.

Am 10. Februar 2007 wurde ein Schwarzer Student aus Kamerun vor einer Oldenburger Disco abgewiesen. Er zeigte die Betreiber an und ist damit der erste disbezügliche Fall unter dem AGG.
Der Kläger hat gewonnen.

Hier ist dazu das “Türsteher-Apartheid” betitelte SPIEGEL-ONLINE-Interview mit dem Kläger

Anm. der Red.:

Auch hier wird seitens einiger Beteiligter Rassismus mit Ausländerfeindlichkeit verwechselt.

Differenziert berichten: “Informationen zum korrekten sprachlichen Umgang mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten”

bundesweit erstes Prozessurteil nach AGG wegen rassistischer Nicht-Einlasspraxen in Diskotheken

PRESSEMITTEILUNG des Antidiskriminierungsverband Deutschland – advd –

Berlin, 30. Juli 2008

Der advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) begrüßt im Grundsatz das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 23. Juli 2008 gegen den Inhaber einer Oldenburger Diskothek. Verklagt wurde dieser von einem Studenten der Universität Oldenburg. Dieser warf dem Discobetreiber vor, ihm im Jahr 2007 wegen rassistischer Zuschreibungen den Einlass verweigert und damit diskriminiert zu haben.

Mit dem ersten, bundesweiten Urteil in Bezug auf diskriminierende Einlasspraxis aufgrund der (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft in Diskotheken, hat das AGG einmal mehr praktische Anwendung gefunden.

“Wir begrüßen grundsätzlich das Urteil und hoffen, dass es Signalwirkung auf Betroffene hat und sie ermutig, sich ebenfalls gegen erlittene Diskriminierung zur Wehr zu setzen”, so Florencio Chicote (Vorstand vom advd).

In Abwesenheit der angeklagten Partei wurde das Urteil verkündet. Der Richter erkannte den Vorwurf der Diskriminierung auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als gegeben an. Dem Betroffenen wurden 500 Euro Schadensersatz vom Gericht zugemessen.

Die Tatsache, dass der Diskobesuch auch einen Test der gängigen Einlasspraxis von Oldenburger Diskotheken darstellte, wertete der Richter als Indiz dafür, dass die Diskriminierung den Kläger nicht in der gleichen Härte träfe, als wenn er ohne die Absicht, Diskotheken zu testen, nicht eingelassen worden wäre. Durch die Testsituation und die eventuell zu erwartende Diskriminierung, sei der Schweregrad der Würdeverletzung gemindert, so der Richter.

Der advd kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. “Mit dieser Argumentation wäre jede institutionalisierte – also “zu erwartende” – Diskriminierung als weniger verletzend einzustufen. Das wäre ein falsches Signal.”, so Florencio Chicote weiter. Mit Bedauern nimmt der advd auch zur Kenntnis, dass mit dieser Begründung der Betroffene einen Teil der Prozesskosten tragen muss. Auch wenn das Urteil die erfolgte Diskriminierung anerkennt, ist es in diesem Fall wieder zu einer Schuldverteilung zu Ungunsten eines diskriminierten Menschen gekommen. Der advd kritisiert auch die Höhe des Schadensersatzes. 500 Euro sind in Anbetracht der erlittenen Diskriminierung und der europäischen Antirassismusrichtlinie, die wirksame und abschreckende Sanktionen fordert, nicht angemessen.

Nähere Informationen zu dem Diskriminierungsfall vermittelt der Mitgliedsverein des advd:

IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. / Ansprechpartnerin: Constanze Schnepf

Tel.: 0441 884016 / Email: info@ibis-ev.de

Gert Schramm – ein Mann, den Obamas Onkel aus dem KZ befreite

… via Black(s) in NRW:

Das KZ Buchenwald (bei Weimar) war eines der größten Konzentrationslager auf deutschem Boden und wurde im April 1945 durch die US Army befreit. Obamas Grossonkel Charlie Payne war als Soldat an der Befreiung von Häftlingen eines Aussenlagers beteiligt. Untern den Buchenwald Häftlingen befandt sich als einziger Schwarzer der damals 15-jährige Gert Schramm.

weiterlesen/ganzer Artikel: HIER