UN-Antirassismusausschuss rügt Deutschland: Schutz vor Rassismus muss verbessert werden.
Pressemeldung
Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland begrüßt die Entscheidung des UN Antirassismusausschusses. Dieser rügt, dass Deutschland im Fall Sarrazin die Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt hat. Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass Sarrazins Thesen auf rassistischem Hass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur rassistischen Diskriminierung beinhalten
Berlin, 19. April 2013: Die UN rügt die Bundesregierung und die deutsche Justiz
für die Nichteinhaltung der Menschenrechte: indem die Berliner Staatsanwaltschaft 2009 ein vom Türkischen Bundes Berlin Brandenburg gegen Sarrazins Thesen angestrengtes Verfahren einstellte, verletzte sie die Verpflichtungen im Rahmen der UN-Antirassismuskonvention. Kurz zuvor hatte Sarrazin im Magazin Lettre International seine rassistischen Thesen verbreitet, die später in seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ noch vertieft wurden. CERD (Comittee on the Eradication of Racial Discrimination), das die Einhaltung der UN Antirassismuskonvention überwacht, entschied nun, dass dieser Menschenrechtsvertrag in Deutschland nicht angemessen umgesetzt wurde. Deutschland muss nun seine Gesetze und Verfahren im Sinne der UN Antirassismuskonvention überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung in Zukunft angemessen vor rassistischer Aufstachelung geschützt wird.
- ganzen Beitrag lesen: http://neu.isdonline.de/un-antirassismusausschuss-rugt-deutschland-schutz-vor-rassismus-muss-verbessert-werden/
- exemplarischer Zeitungsartikel: Tagesspiegel vom 18.4.2013: UN rügen Deutschland wegen Sarrazin
Vergleiche:
- aus 2008: UN-Rüge: Deutschlands Engagement im Kampf gegen Rassismus ist unzureichend
- aus 2010: UN-Berichterstatter: Kritik an unzureichendem deutschen Rassismusverständnis